Bei Vorruhestand nach dem Altersteilzeitgesetz vom 23. Juli 1996 und dem Tarifvertrag zur Reglung der Altersteilzeit (TV ATZ) vom 5. Mai 1998 wird schon seit fast 20 Jahren der gesamte Nettolohn faktisch nicht berechnet, sondern in einer Tabelle abgelesen, die letztmals im Jahr 2007 aktualisiert wurde. Dass, wie im TV ATZ vorgesehen, nur der Aufstockungsbetrag berechnet wird und dann dem errechneten Netto für die halbe Arbeitszeit zugeschlagen wird, ist eine Fehlannahme.

Dienstag, 27. September 2016

Was heißt „aufstocken“?

Nach § 5 TV ATZ ist das zustehenden Nettogehalt aufzustocken.
Aber was bedeutet „aufstocken“?

Laut Duden:

  • (um ein oder mehrere Stockwerke) erhöhen
  • um eine bestimmte größere Menge, Anzahl o. Ä. vermehren, erweitern
Die Synonyme sind:
  • erhöhen, erweitern, vergrößern
  • anheben, aufbessern, aufhelfen, steigern, vergrößern, vermehren; (schweizerisch) äufnen; (gehoben) mehren; (bildungssprachlich) augmentieren
Also in Bezug auf ein Einkommen wird ein vorhandener Betrag um eine bestimmte Summe erhöht.

So steht es auch im TV ATZ. Das dem Arbeitnehmer zustehende Gehalt (Halbtagsnetto) soll auf einen genau beschriebenen Wert erhöht werden.

Aber was wird gemacht?
Laut Gehaltsnachweis und Meldungen an Sozialkassen und Finanzamt ist das so, wie verlangt.
Aber rechentechnisch, wie hier nachgewiesen, wird dem Beschäftigten ein Betrag zugewiesen, der sich nach einen festen pauschalen Tabellenwert richtet.
Damit hat diese Verfahrensweise nichts mit „aufstocken“ zu tun.

Andrea Süßenguth

Montag, 26. September 2016

Erste Schritte

Es gab schon mehrere Arbeitnehmer, die sich gegen die Berechnung des Gehaltes bei Altersteilzeit nach TV ATZ gewehrt haben. Ob nur beschwert, eine Petition geschrieben oder geklagt – alle haben kein Recht bekommen.

Trotzdem werde ich dagegen angehen, denn alle Anderen vor mir haben einen entscheidenden Fehler gemacht: Sie haben nicht erkannt, dass hier nicht der Aufstockungsbetrag falsch oder ungerecht berechnet wird, sondern das gesamte ausgezahlte Netto nur durch einen festen Tabellenwert bestimmt wird und damit gegen geltendes Recht verstößt.

Schon am 14.09.2016 habe ich die Redaktion von „WISO“ (ZDF) per Mail darauf aufmerksam gemacht, aber bis heute keine Reaktion darauf bekommen. 

Es mag ja vielleicht sein, dass ein relativ komplizierter Sachverhalt, an ein Postfach, wo massenweise neue Mails eingehen (wiso@zdf.de), keine Chance hat, für "voll genommen" zu werden.

Am 22.09.2016 habe ich meinen Arbeitgeber folgendes Schreiben übergeben:

„Sehr geehrte Frau ….,

ich habe festgestellt, dass ich meinen nach § 611 BGB und TV ATZ § 4 Abs.1 zustehenden Lohn nicht erhalte, obwohl das in meiner Verdienstabrechnung so dargestellt wird. Stattdessen erhalte ich einen Betrag, den ein pauschaler Tabellenwert bestimmt.
Richtig wäre die Auszahlung meines persönlichen Nettolohnes zuzüglich des Aufstockungsbetrages. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage.

Ich erwarte daher, dass ab sofort der mir zustehenden Lohn auch ausgezahlt wird und eine rückwirkende Lohnkorrektur erfolgt.

Weiterhin wurde dem Finanzamt ein Lohn und ein steuerfreier Aufstockungsbetrag gemeldet, den ich nicht erhalten habe. Erhalten habe ich aber nur einen schon pauschal versteuerten Tabellenbetrag. Das führt dazu, dass meine Einkommenssteuer zu hoch berechnet wird.

Bitte sorgen Sie auch hier für eine entsprechende Richtigstellung beim Finanzamt.

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Süßenguth


Anlage:

- Nachweis der falschen Berechnung“


Heute habe ich dem Finanzamt folgendes gefaxt:

„Antrag auf Aufschub der Bearbeitung der Einkommenssteuererklärung 2015


Sehr geehrte Damen und Herren,

zurzeit befindet sich unsere Einkommenssteuererklärung 2015 bei Ihnen in Bearbeitung.
Leider habe ich jetzt festgestellt, dass die Ihnen gemeldeten Beträge für meinen Bruttoverdienst und des Altersteilzeitzuschlages nicht die sind, die ich erhalten habe.
Ich habe dieses bei meinem Arbeitgeber angezeigt und ihn aufgefordert, dieses richtigzustellen (siehe Anlage).

Damit nicht erst ein falscher Einkommenssteuerbescheid erstellt wird, gegen den ich dann Einspruch erheben muss, bitte ich Sie, die Bearbeitung so lange ruhen zu lassen, bis eine Klärung erfolgt ist.


Mit freundlichen Grüßen

Andrea Süßenguth


Anlage:

- Schreiben an Landkreis Harz“


Jetzt heißt es erst mal abwarten.

Andrea Süßenguth

Sonntag, 18. September 2016

Warum diese Seiten?

Ich bin beim Landkreis Harz angestellt und damit im öffentlichen Dienst tätig. Seit dem 31.12.2009 habe ich vertraglich Altersteilzeit vereinbart.
Die Freizeitphase hat am 2. Juli 2015 begonnen und endet am 31. August 2018.

Da in der Altersteilzeit die Arbeitszeit die Hälfte der bisherigen beträgt, erhalte ich auch nur 50 % von meinem Bruttolohn. Dieser sollte aber laut § 5 TV ATZ auf 83 % des Nettobetrages des bisherigen Arbeitsentgelts (Mindestnettobetrag) aufgestockt werden.

Auf der monatlichen Verdienstabrechnung werden, wie bei jedem Arbeitnehmer, die Bezüge und Abzüge für den halben Lohn ordentlich aufgelistet. Nur der Altersteilzeit-Aufschlag erscheint einfach nur als Betrag. Wie er errechnet wird ist nicht ersichtlich.

Zum 1. April 2016 habe ich die Krankenkasse gewechselt, weil meine bisherige den Zusatzbeitrag auf 1,4 % erhöht hatte. Die neue Krankenkasse habe ich hauptsächlich nach der Höhe des Beitrages ausgewählt. Bei der Neuen bezahle ich nur 0,3 % zusätzlich. Bei meinem Verdienst sollte das ca. 25,00 € ausmachen.
Als ich dann die entsprechende Verdienstbescheinigung erhielt, musste ich feststellen, dass die Krankenkasse zwar 24,87 € weniger gekostet hat, aber mein gesetzliches Netto sich nicht um einen Cent verändert hat. Dafür hat sich der Altersteilzeit-Aufschlag genau um diesen Betrag verringert.

Weiterhin hatte ich festgestellt, dass der volle Krankenkassenbeitrag abgeführt wird, obwohl ich nur den ermäßigten zahlen müsste. Nach einer Rückfrage bei der Lohnbuchhaltung erfolgte auch umgehend eine rückwirkende Korrektur. Allerdings kommt auch hier die verminderte Beitragszahlung nicht meinem Nettoentgelt zugute.
Wie kann das sein?

Daraufhin habe ich mich schlau gemacht, wie denn mein Gehalt berechnet wird und bin auf meiner Meinung unglaubliches gestoßen. 


Schaut Euch bitte zuerst die Seiten (Auswahl oben) an.

Andrea