N
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– Netto
für geleistete Arbeitet
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A1
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– Aufstockungsbetrag
nach TV ATZ § 5 Abs. 1
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A2
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– Zusatzaufstockungsbetrag
nach TV ATZ § 5 Abs. 2
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A
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– Aufstockungsbetrag
gesamt
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NA1
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– Netto
nach TV ATZ § 5 Abs. 1 (N + A1)
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T
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– Tabellenentgelt
nach Mindestnettobetragstabelle
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Nt
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– tatsächliches
Netto (N + A)
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Zuerst wird das Netto errechnet (und die entsprechenden Beträge an Sozialversicherungen und Finanzamt abgeführt).
Dann wird zu dem Netto der Aufstockungsbetrag nach TV ATZ § 5 Abs. 1 addiert:
(1) NA1 = N + A1 nach N umgestellt: (1a) N = NA1 – A1Der Zusatzaufstockungsbetrag wird danach aus der Differenz von (1) und dem abgelesenen Tabellenentgelt aus der Mindestnettobetragstabelle ermittelt:
(2) A2 = T - NA1Die Summe der beiden Aufstockungsbeträge ergibt dann den Aufstockungsbetrag gesamt:
(3) A = A1 + A2Daraus ergibt sich das tatsächliche Netto:
(4) Nt = N + ADas klingt plausibel, aber nur solange man jetzt die Gleichungen nicht auflöst. Das hat anscheinend noch keiner gemacht.
In (4) setzen wir zuerst für N (1a) und für A (3) ein:
(5) Nt = NA1 – A1 + A1 + A2 = NA1 + A2das ist auch sachlich richtig, da A1 ja in N enthalten ist.
Im nächsten Schritt ersetzen wir in (5) A2 durch (2):
(6) Nt = NA1 + T – NA1 = TDamit ist der tatsächliche Nettolohn (Nt) gleich dem Tabellenwert (T) der Mindestnettobetragstabelle und die Berechnung des zu zahlenden Netto entspricht nicht den Bestimmungen des TV ATZ und ist damit rechtswidrig.
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